Golfregeln 2008 - 2011Die neue Ausgabe der Golfregeln, die ab 1.1.2008 gültig ist, wurde von den „Governing Bodies“ für den Golfsport, der R & A Rules Limited und der United States Golf Association (USGA) überarbeitet. Der Österreichische Golf-Verband dankt dem Deutschen Golf Verband e.V. für die Erlaubnis, die Übersetzung der Golfregeln für Österreich übernehmen zu können.
In der neuen Ausgabe hat es auch Änderungen hinsichtlich des Amateurstatutes, vor allem in Regel 6 - 2 "Namens- oder Bildverwertung" gegeben.
Bei insgesamt 28 der 34 Golfregeln wurden Änderungen vorgenommen. Sehr viele davon betreffen, zum leichteren und besseren Verständnis, nur Änderungen in den Formulierungen. Es wurden aber auch einige gravierende Änderungen vorgenommen, die das Spiel beeinflussen:
Bisher war es laut Regel 12-2 (Ball identifizieren) verboten, den Ball in einem Hindernis zur Identifizierung aufzunehmen. Ab 1.1.2008 darf der Ball zur Identifizierung überall aufgenommen werden, also auch in einem Bunker oder Wasserhindernis. Allerdings bringt dies auch eine Änderung in Regel 15-3 (Falscher Ball) mit sich. Da ein Spieler seinen Ball nun auch im Hindernis identifizieren darf, ist er auch dort dafür verantwortlich, den richtigen Ball zu spielen. Dementsprechend fallen für das Spielen eines falschen Balls im Hindernis nun zwei Strafschläge an (bisher straffrei).
Für das ÖGV Championship Committee
Roland Geringer
Aenderungen_Golfregeln_CC_Februar2008.docÄnderungen im Amateur-Statut haben Auswirkung auf Ausrüstung bei Mannschafts-MeisterschaftenAuf Kleidung, Golftaschen oder Schirmen von Mannschaftsspielern darf neben dem Logo der Mannschaft und dem serienmäßigen Logo des Herstellers jeweils einmal das Logo eines Sponsors angebracht sein.
Dieses darf bei Taschen und Schirmen den Umfang von 50cm und bei Kleidung 22cm nicht überschreiten.
Laut neuer Anmerkung in Absatz 3 (b) in Entscheidung 6-2/15
darf jedes Kleidungsstück mehrere Sponsornamen und/oder Logos aufweisen, vorausgesetzt der Gesamtumfang der Größe der Sponsornamen und/oder Logos ist nicht größer als 22 cm.
Aenderungen_Amateurstatut__2008.pdfWaltraud Neuwirth
ÖGV Referentin für das Amateurstatut
Wien, im Jänner 2008